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      Reiseversicherungen – sicher und sorglos in den Urlaub!

      Der wohlverdiente Urlaub ist geplant, haben Sie auch an alles gedacht? Klar, die Sonnencreme steht schon bereit. Doch wer übernimmt eigentlich die Kosten, wenn Gepäck verloren geht, Sie von der Reise zurücktreten möchten oder medizinische Hilfe im Ausland in Anspruch nehmen müssen?

      Egal, wo Ihre Reise hingeht: sichern Sie sich mit Reiseversicherungen ab, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, falls im Urlaub doch einmal etwas schieflaufen sollte. Alle Reiseversicherungen können Sie direkt über uns zu Ihrer Reise buchen.

      Die Reiseversicherungen im Überblick:

      Sicherheit vor Reisebeginn
      Reiserücktrittskostenabsicherung

      Sie möchten von der Reise zurücktreten?

      zu den Preisen

      Sicherheit im Urlaub
      Rundum-Sorglos-Paket

      beinhaltet Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung

      zu den Preisen

      Gerne beraten wir Sie bei Fragen telefonisch oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht.

      Reiseversicherungen – notwendig oder unnötig?

      Braucht man Reiseversicherungen im Urlaub oder sind sie unnötige Abzocke? Sie sind nicht dazu verpflichtet, Reiseversicherungen abzuschließen. Ob Sie eine Reiseversicherung brauchen, kommt ganz auf Ihre persönlichen Umstände und das Reiseziel an. Wie sicher ist es, dass Sie die Reise tatsächlich antreten werden? Wem schnell etwas dazwischenkommen könnte (berufliche, familiäre Verpflichtungen?), oder wer sich mit der Reise noch nicht ganz sicher ist, der sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Würden Sie sich mehr darüber ärgern, eine Reisegepäckversicherung bezahlt zu haben, die Sie am Ende nicht brauchen oder mehr darüber, wenn Ihr Koffer tatsächlich verschwinden sollte und dessen Wert nicht ersetzt wird? Insbesondere, wer wertvolle Gegenstände im Koffer transportiert, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen.

      Sonderfall Kuba Urlaub: Stellen Sie sich vor, Sie landen in Havanna und können auf dem Absatz gleich wieder kehrtmachen oder tief in die Tasche greifen: Sie haben es nicht gewusst? Für Touristen ist die Auslandskrankenversicherung im Kuba Urlaub Pflicht. Lesen Sie hier alles, was Sie zu Ihrem Reisekrankenversicherungsschutz im Kuba Urlaub wissen müssen.

      Brauche ich auf Kuba eine Auslandskrankenversicherung?

      Seit dem 01. Mai 2010 gilt die Regelung, dass jeder Kubareisende über einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz verfügen muss. Die Auslandskrankenversicherung für Kuba bewahrt Sie vor hohen Kosten, die durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung vor Ort oder durch Krankheit am Urlaubsort entstehen können.

      Werde ich kontrolliert?

      Bei Ankunft am Flughafen in Kuba kann der Nachweis über eine gültige Auslandskrankenversicherung verlangt werden. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig. Sie benötigen einen Nachweis des Versicherungsschutzes in schriftlicher Form auf Spanisch oder Englisch. Führen Sie diesen Nachweis der Auslandskrankenversicherung bei der Einreise unbedingt mit sich. Der Versicherungsschutz muss ab dem ersten Tag Ihres Urlaubsaufenthalts gültig sein.

      Wo kann ich die Versicherung abschließen?

      Kontaktieren Sie bitte vor Reiseantritt zunächst Ihre Krankenkasse, ob der Reiseaufenthalt in Kuba in Ihrem Versicherungsschutz abgedeckt ist und lassen Sie sich dies auf Spanisch oder Englisch bestätigen. Falls nicht, schließen Sie bitte eine zusätzliche vorübergehende Auslandskrankenversicherung ab und führen Sie dieses englische oder spanische Nachweisdokument bei der Einreise ebenfalls unbedingt mit sich. Sollten Sie keine Auslandskrankenversicherung haben, empfehlen wir Ihnen den Rundum-Sorglos-Versicherungsschutz der ERV, den Sie direkt über uns zu Ihrer Reise buchen können.

      Reiserücktrittskostenabsicherung

      Reiserücktrittskostenabsicherung von Sprachcaffe Reisen

      Sie möchten von Ihrem Urlaub zurücktreten? Je nachdem, wie viel Zeit bis zum geplanten Reiseantritt noch bleibt, müssen Sie möglicherweise einen relativ hohen Anteil der Reisekosten tragen. Mit einer Pauschale von 30,- Euro auf den Reisepreis ersetzen wir Ihnen die entstehenden Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung bis auf einen Selbstbehalt von 20 % der üblichen (s.u.) Stornokosten. War eine akut notwendige, vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage, entfällt der Selbstbehalt.

      Im Falle eines Reiserücktritts beträgt die übliche Rücktrittspauschale (ohne Versicherung) am Gesamtreisepreis:

      Bei Buchungen inklusive Anreise (inkl. Flug)
      Bei Buchungen ohne Anreise (exkl. Flug)
    • bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%
    • ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50%
    • ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%
    • ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%
    • ab 6. Tag vor Reisebeginn 80%
    • am Reisetag, bei Nichtantritt oder nach Reiseantritt 90%
    • bis 45 Tage vor Reisebeginn 10%
    • ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
    • ab 29. Tag vor Reisebeginn 50%
    • am Reisetag, bei Nichtantritt oder nach Reiseantritt 70%
    • Preis der Rücktrittskostenabsicherung

      Sichern Sie sich mit der Sprachcaffe Reisen Rücktrittskostenabsicherung gegen zu hohe Stornogebühren ab und zahlen Sie im Falle eines Reiserücktritts wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung maximal nur noch 20 % der üblichen Stornogebühren. Geben Sie uns bei Buchung Ihrer Reise einfach Bescheid, dass Sie die Reiserücktrittskostenabsicherung dazubuchen möchten.

      Reiserücktrittskostenabsicherung von Sprachcaffe Reisen
      30 EUR (pro Person)
      Rundum-Sorglos-Paket

      Das Versicherungspaket der ERV

      Sicher reisen mit Reiseversicherungen

      Die ERV ist ein Reiseversicherer der ERGO Versicherungsgruppe und bietet allen Kunden mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Deutschland eine Reiseversicherung mit RundumSorglos-Schutz ohne Selbstbeteiligung an. Mit dem RundumSorglos-Paket der ERV sind Sie für jede Reise bis zu 45 Tagen abgesichert. In dem RundumSorglos-Schutz sind folgende Bestandteile enthalten:

      • Reiseabbruch-Versicherung

      • Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe

      • Reisegepäckversicherung

      • 24-Std.-RundumSorglos-Service

      Für Reisen ins Ausland ab 46 Tagen empfehlen wir Ihnen die Jahresversicherung der ERV. Fragen Sie einfach bei uns nach, wir informieren Sie gerne über die Leistungen.

      Reiseabbruchversicherung (im Rahmen des RundumSorglos-Pakets)

      Die Reiseabbruchversicherung greift beim Abbruch vom Reisen im europäischen Ausland sowie weltweit. Egal, ob es sich um einen verspäteten Reiseantritt oder die außerplanmäßige Beendigung einer Reise handelt. Achtung: Sie greift nicht, wenn Sie vor Reisebeginn von Ihrem Urlaub zurücktreten möchten. Bitte buchen Sie hierfür eine Reiserücktrittskostenabsicherung.

      Welche Leistungen versichert die Reiseabbruchversicherung?

      • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen
      • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen
      • Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzlichen Reisekosten, wenn Ihr Auto wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können
      • Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise

      Welche Versicherungsgründe gibt es?

      • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt keine ärztliche Behandlung erfolgte
      • Schwere Unfallverletzung
      • Schwangerschaft
      • Tod
      • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse

      Bitte beachten Sie, dass die Reiseabbruchversicherung nicht greift, wenn Sie z.B. auf Grund einer Magenverstimmung an zwei Tagen nicht an dem gebuchten Sightseeing-Programm teilnehmen können, sondern im Hotelzimmer bleiben müssen.

      Wie hoch ist die Versicherungssumme?

      • Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis

      Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe (im Rahmen des RundumSorglos-Pakets)

      Die Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe gilt für Reisen in Europa oder weltweit. Eine individuelle Buchung nach Reisedauer ist möglich. Während eines Auslandsaufenthaltes ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht unbedingt ausreichend. Bei Behandlungen wird z.B. nur der deutsche Krankenkassensatz erstattet. Mit der Krankenversicherung der ERV wird auch die Differenz einer teuren Privatbehandlung bezahlt.

      Für welche medizinischen Leistungen werden mir die Kosten im Unfall- oder Krankheitsfall erstattet?

      • Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
      • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
      • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
      • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
      • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport und Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

      Zusatzleistungen

      • Beistandsleistungen der Notrufzentrale der ERV im 24 Stunden-Service bei medizinischen Notfällen
      • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)

      Wie hoch ist die Versicherungssumme?

      • Versicherungssumme: unbegrenzt
      • Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus

      Bitte beachten Sie: Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass Sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), sind nicht versichert.

      Reisegepäck-Versicherung (im Rahmen des RundumSorglos-Pakets)

      Durch das RundumSorglos-Paket ist auch Ihr Reisegepäck abgesichert. Nach der Ankunft am Flughafen ist der Verlust des Reisegepäcks nicht nur ärgerlich, sondern zeitaufwendig und meistens auch teuer. Die Reisegepäckversicherung der ERV entlastet Sie von diesen Problemen. Sollte Ihr Reisegepäck verloren gehen oder beschädigt sein, werden Sie finanziell entschädigt.

      Welche Leistungen sind versichert?

      • Erstattung des Zeitwertes bzw. der Reparaturkosten, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird z.B. durch Straftat eines Dritten oder Elementarereignisse (Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben etc.)
      • Erstattung des Zeitwertes bzw. der Reparaturkosten, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
      • Erstattung für notwendige Ersatzkäufe bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck bis zu € 250,- pro Person.

      Bitte beachten Sie, dass der Verlust von Bargeld nicht versichert ist.

      Wie hoch ist die Versicherungssumme?

      • Versicherungssumme: € 2.000,- pro Einzelperson

      Preise des ERV RundumSorglos-Pakets

      Das RundumSorglos-Paket der ERV beinhaltet die ausgeschriebene Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung für eine Dauer von bis zu 45 Tagen. In untenstehender Preistabelle finden Sie die Preise pro Person. Möchten Sie das Versicherungspaket zu Ihrer Reise dazubuchen, geben Sie uns bitte bei der telefonischen oder digitalen Buchung Bescheid. Sie erhalten dann ein zusätzliches Produktinformationsblatt und die Versicherungsunterlagen der ERV.

      Reiseregion
      Selbstbeteiligung*
      Preis bis 64 Jahre
      Preis ab 65 Jahre
      Europa
      mit
      53 EUR
      53 EUR
      Welt
      mit
      109 EUR
      109 EUR
      Europa
      ohne
      74 EUR
      96 EUR
      Welt
      ohne
      149 EUR
      194 EUR

      *In der Reiseabbruchversicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- pro Person, in der Reisekranken- und Reisegepäckversicherung jeweils € 100,- je Versicherungsfall.

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      Unsere Reisearten

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